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Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)

Erstellt von Ina Wässerling

Am 1. Juli 2015 wird das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft treten. Dann haben endlich auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.