Mitteilung des Bayerischen Landesfrauenrats

Erstellt von Wiltrud Walther

Armutsfalle Pflege!

Höhere finanzielle Ausstattung des Pflegesektors und Einbindung der Männer in die Pflegearbeit ist unerlässlich.

 

Die Pflege von Angehörigen wird zu 73 Prozent von Frauen erbracht, zwei Drittel davon sind im erwerbsfähigen Alter – allerdings sind viele dieser Frauen nicht berufstätig. Die Nachteile der Frauen durch die Übernahme der Pflege, wie früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben oder eine Unterbrechung der Berufstätigkeit, werden oft nicht berücksichtigt. Frauen sind im Gegensatz zu Männern in sehr viel größerem Umfang hohem moralischen Druck ausgesetzt, die Pflege daheim persönlich zu übernehmen und geraten dadurch immer mehr in die Armutsfalle.

 

Steigende Zahlen bei den Pflegebedürftigen, das veränderte Rollenbild bei den Frauen, der Wandel im gesellschaftlichen Familienbild, die steigende Erwerbsorientierung, die bessere Qualifikation der Frauen und die wachsenden Anforderungen an die Mobilität und Flexibilität der Menschen wird dazu führen, dass diese Pflegearbeit in der Familie in Zukunft nicht mehr im notwendigen Umfang geleistet werden kann. Deshalb ist eine höhere finanzielle Ausstattung des Pflegesektors nötig und dieEinbindung der Männer in die Pflegearbeit unerlässlich. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Stellungnahme des Sozial- und Beschäftigungspolitischen Ausschusses im Bayerischen Landesfrauenrat (als Anlage und abrufbar unter www.lfr.bayern.de).

 

Der Bayerische Landesfrauenrat fordert deshalb

− den Ausbau der ortsnahen ambulanten Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Frauen und Männern zu verbessern;

− die Förderung von generationsübergreifenden Wohnformen, um geringschwellige Hilfsmöglichkeiten zu ermöglichen;

− die Sicherstellung einer flächendeckenden guten Beratung rund um die Pflege, z. B. durch Pflegestützpunkte in jeder kreisfreien Stadt und jedem Landkreis;

− den Ausbau der Informationen über Präventionsmöglichkeiten um Pflegebedürftigkeit zu reduzieren;

− die Verbesserung und den Ausbau der kurzfristigen Freistellungsmöglichkeiten zur Organisation von Pflege bei einem akuten Pflegebedarf. Dazu gehören der Rechts-anspruch und eine Lohnersatzleistung in Höhe des Krankengeldes analog der Regelung bei der Pflege kranker Kinder;

− die Schaffung eines Zeitbudgets (ca. 6 bis 12 Monate), das flexibel in Anspruch genommen werden kann und mit einer Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld ausgestattet wird. Nachdem schon jetzt 17 Prozent der Pflegebedürftigen nicht von Angehörigen gepflegt werden, müssen diese Regelungen für alle die gelten, die Pflegeverantwortung übernehmen und dürfen nicht von familiären Beziehungen abhängig gemacht werden;

− die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege, d. h. auch die Ausbildung kostenfrei zu gestalten. Finanzierung der Ausbildungskosten durch ein Umlagesystem;

− die Verbesserung der Arbeitsbedingungen;

− eine Belastungs- und anforderungsgerechte Bezahlung der Altenpflege;

− eine bessere Anerkennung der Pflegezeiten in der Rentenversicherung sowie

− die Freistellung von 100.000 Euro Gesamteinkommen beim Unterhaltsanspruch der Pflegebedürftigen gegenüber ihren Kindern, um zu verhindern, dass Frauen Angehörige aus finanziellen Gründen zuhause pflegen.