Gesundheitsversorgung von Frauen und Mädchen mit Behinderung

Erstellt von Wiltrud Walther

Pressemitteilung und Stellungnahme der Bayerischen Landesfrauenrats: Gesundheitsversorgung von Frauen und Mädchen mit Behinderung Frauen und Mädchen mit Behinderung haben in Deutschland bei weitem noch nicht dasselbe Angebot, dieselbe Qualität und vor allem denselben Standard an regulärer, kostenfreier oder bezahlbarer Gesundheitsversorgung zur Verfügung, wie dies für nicht behinderte Menschen der Fall ist. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Stellungnahme des Fachausschusses Gesundheitspolitik im Bayerischen Landesfrauenrat (im Volltext abrufbar unter www.lfr.bayern.de). Nach der UN-Behindertenrechtskonvention besteht die Verpflichtung, Menschen unabhängig von der Art und vom Schweregrad ihrer Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihres Landes anzuerkennen, was auch für den Bereich der Gesundheitsversorgung gilt. Auch speziell Frauen mit Behinderung ist „das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ zu gewähren (Artikel 25). Die Realität sieht anders aus: Häufig scheitert die hinreichende Gesundheitsversorgung schon an der Grundvoraussetzung der Barrierefreiheit. Dazu kommen eine oft nicht bedarfsgerechte medizinische Behandlung und – nicht zuletzt – die auf Wettbewerb ausgerichteten Strukturen im Gesundheitssystem, die dazu führen, dass Leistungen durch die Krankenkassen erst einmal verweigert werden. Damit die UN-Konvention vollständig umgesetzt wird und die Rechte und Gesundheitsbedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderung in unserer Gesellschaft endlich erfüllt werden, fordert der Bayerische Landesfrauenrat: 1.    Herstellung der Barrierefreiheit von Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und der Gesundheitsversorgung (z. B. Schwerpunktpraxen in allen bayerischen Regierungsbezirken, z. B. für Gynäkologie, Zahnmedizin und Röntgenmedizin),  2.    Gestaltung der Infrastruktur beim Arztbesuch gemäß den besonderen Bedürfnissen (z. B. Finanzierung von Assistenz sowie eines ggf. längeren Zeitaufwands für Untersuchungen), 3.      Erweiterung der regulären Medizin-Ausbildung und der ärztlichen Fortbildung um den Themenkomplex „Frauen mit Behinderung“ sowie Forcierung einer Zusatzausbildung in der Gynäkologie, 4.      stärkere Information, Sensibilisierung, Schulung und Fortbildung des medizinischen Personals zum Umgang mit Menschen mit Behinderung, 5.      Unterstützungssysteme für Ärztinnen und Ärzte, um z. B. bei bestimmten Behinderungen die Wechselwirkungen von Medikamenten zu erkennen, 6.      erhebliche Verbesserung der Datenbasis von genderfokussierten statistischen, wissenschaftlichen und epidemiologischen Daten, 7.      die Verbesserung der Reproduktions-, Schwangerschafts- und Geburtshilfen für Frauen mit Behinderung sowie geeignete Aufklärungskampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft, 8.      Sensibilisierung und Qualifikation der Beschäftigten im Gesundheitswesen für die Diagnose und Behandlung von Gewaltfolgen sowie Entwicklung eines Präventionsprogramms gegen die erhöhte physische und psychische Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung und gegen den verstärkten sexuellen Missbrauch und die erhöhte Gefahr sexualisierter Gewalt durch die Bayerische Staatsregierung, 9.    Sicherstellung der bedarfsgerechten Heil- und Hilfsmittelversorgung und Festlegung der zeit- und wohnortnahen und individuell abgestimmten Versorgung als Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, 10.  Schaffung der rechtlichen und materiellen Voraussetzungen für eine geschlechtsspezifische und kultursensible Pflege behinderter Frauen und Mädchen und diesbezügliche Revidierung des bisherigen verrichtungsbezogenen Pflegebedürftigkeits-begriffes.  München, 21. Februar 2013  Hildegund RügerPräsidentin GeschäftsstelleWinzererstraße 980797 MünchenTel:  089 1261-1520Fax: 089 1261-1633www.lfr.bayern.de